Neue Bäderregelung – Chancen statt Verpflichtungen
Die neue Bäder- und Fremdenverkehrsregelung Mecklenburg-Vorpommerns gewährt auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes fortan auch touristisch relevanten Ausflugsorten und Ortsteilen ohne Kur- bzw. Erholungsortstatus mehr Handlungsfreiheit.
„Damit sind gute Chancen für den Tourismus und den Einzelhandel verbunden“, begründete Geschäftsführer des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern Bernd Fischer die Maßnahme. Gemessen an internationalen Standards sei der Beschluss notwendig gewesen. „Im harten touristischen Wettbewerb ist dies ein gutes Argument. An Sonntagen geöffnete Geschäfte kennen Touristen aus anderen Ländern, und sie erwarten diese auch bei Ihrem Ostseeurlaub im modernen Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern“, erläuterte Fischer.
Mit circa 1,5 Milliarden Euro beträgt die touristische Kaufkraft bereits über zwanzig Prozent des Jahresumsatzes. Aufgrund der Initiative wird eine weitere Umsatzsteigerung im Einzelhandel erwartet. Fischer betonte das Potential der neuen Bäderregelung entgegen etwaiger Verpflichtungen. „Wenn die Chancen sinnvoll und mit dem richtigen Maß genutzt werden“, so Fischer, „können von der Bäderregelung Touristen, Händler und Angestellte zugleich profitieren“.




